1. Betreuungsleistung
1.1 Let’s Walk, der Dogwalking Service (Gruppengassi)
Die Betreuung umfasst das Spazierengehen des zu betreuenden Hundes von ca. eineinhalb Stunden pro Gassirunde zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung).
Bei “extremen” Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Ausführungszeit zum Schutz der Hunde nach Ermessen des Hundebetreuers angepasst werden.
Let’s Walk, der Dogwalking Service ist zwei Mal täglich (vormittags oder nachmittags) von Montags- Freitags zwischen 8:00-17:00 buchbar und am Wochenenden nach Absprache.
Let’s Walk darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang zu führen ist.
Dem Kunden ist bekannt, dass kranke Hunde nicht im Rahmen des Let’s Walk Dogwalkings (Gruppengassi) aufgenommen werden können. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, dies zu beachten. Sollte der Kunde einen kranken Hund in die Betreuung geben, wird für etwaige Folgen (Tierarztkosten/Raufereien während der Betreuungszeit etc.) von Let’s Walk wird keine Haftung übernommen. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Kunden, der auch für Folgen und Schäden bei Let’s Walk, anderen Kunden und Dritten haftet und Let’s Walk von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freihält und freistellt.
1.2 Let’s Walk Einzel-Dogwalking (Einzelgassi)
Die Betreuung umfasst das Spazierengehen des zu betreuenden Hundes von ca. eineinhalb Stunden pro Gassirunde.
Das Let’s Walk Einzel-Dogwalking ist individuell buchbar und wird gesondert vereinbart.
Let’s Walk bemüht sich, den individuellen Wünschen des Besitzers in Hinblick auf Uhrzeit und Tag entgegen zu kommen.
1.3 Gemeinsame Bestimmungen
Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch Let’s Walk an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit. Vereinbarte Hol- und Bringzeiten gelten näherungsweise und sind abhängig u.a. von der Verkehrs- und Witterungslage. Soweit der Kunde im Einzelfall auf eine genaue Einhaltung der Zeit angewiesen ist, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
Nach Absprache mit dem Kunden besteht die Möglichkeit, dass die durch Let’s Walk betreuten Hunde ohne Leine laufen.
Der Kunde stimmt hiermit einem Freilauf
( ) zu
( ) nicht zu
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Diese Auswahl kann zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden.
Hat der Kunde einem Freilauf zugestimmt, obliegt es Let’s Walk darüber zu entscheiden, ob der Hund mit oder ohne Leine geführt wird. Eine Führung ohne Leine erfolgt in diesem Fall auf die Gefahr des Kunden. Let’s Walk verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
Let’s Walk ist berechtigt, Film und Fotoaufnahmen von Kundenhunden während ihres Aufenthalts bei Let’s Walk anzufertigen und diese für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. Die im Rahmen des Vertrages aufgenommenen Daten werden, auf Basis von Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. b, ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages erhoben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich in Notsituationen, und ausschließlich an Tierärzte / Behörden (Polizei, Feuerwehr). Eine Weitergabe an Dritte, zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen
2. Buchungsbedingungen und Preis
2.1 Let’sWalk Dogwalking (Gruppengassi)
Am Let’s Walk Dogwalking(Gruppengassi) kann nur bei regelmäßiger Buchung mindestens zwei Einheiten pro Woche teilgenommen werden. Sollte die Betreuung des Hundes unregelmäßiger oder am Wochenende oder außerhalb der Let’s Walk Dogwalking-Zeiten gewünscht werden, kann ein Einzel-Dogwalking gebucht werden.
Der Betreuungspreis ist monatlich und spätestens nach Rechnungserhalt durch Überweisung oder Barzahlung zu entrichten.
Die ersten zwei vereinbarten Termine für Let’s Walk Dogwalking (Gruppengassi) gelten als Probetermine. Sowohl der Kunde als auch Let’s Walk können während der Probezeit ab Vertragsunterschrift 14 Tage fristlos und ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
2.2 Gemeinsame Bestimmungen
Buchungsanfragen des Kunden werden durch eine entsprechende Bestätigung durch Let’s Walk für beide Parteien verbindlich. Let’s Walk bemüht sich, Buchungsanfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten und auf individuelle Kundenbedürfnisse einzugehen. Buchungen an bundeseinheitlichen und Feiertagen sowie während der Betriebsferien von Let’s Walk sind regelmäßig nur im Rahmen des Einzel-Dogwalkings möglich und bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
Eine verbindlich gebuchte Einheit Dogwalking (Gruppengassi) oder Einzel-Dogwalking (Einzelgassi) ist mindestens 48 Stunden vor Beginn der Betreuung abzusagen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist durch den Kunden steht Let’s Walk das Recht auf eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% des ursprünglichen Betreuungspreises zu. Let’s Walk ist berechtigt, verbindliche Buchungen aus wichtigem Grund auch weniger als 48 Stunden vor Beginn der Betreuung abzusagen. Als wichtiger Grund gilt u.a. Krankheit des Betreuers oder Ausfall des Fahrzeugs. Let’s Walk wird sich bemühen, in solchen Fällen möglichst frühzeitig abzusagen.
3. Pflichten des Kunden
Der Halter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie die notwendigen Schutzimpfungen hat. Der Impfpass des Hundes ist auf Verlangen des Hundebetreuers vorzulegen. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für den Hund eine Hunde-Haftpflichtversicherung besteht.
Die Läufigkeit einer Hündin muss Let’s Walk unverzüglich und spätestens vor Beginn des Dogwalks mitgeteilt werden.
Der Kunde hat eine Rufnummer anzugeben, unter welcher er immer erreichbar ist bzw. schnellstmöglich verständigt werden kann.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung, Unfall oder Verletzung seines Hundes alle Bemühungen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte, ohne Ansehen der Kosten, erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Kunden übernommen und ggf. erstattet. Eine Kulante Regelung kann immer besprochen werden. Die zu ergreifenden Maßnahmen liegen im freien Ermessen von Let’s Walk. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung und sonstige Besonderheiten (bspw. Unverträglichkeit mit anderen Hunden, Auffälligkeiten im Umgang mit Menschen, etc.) sind durch den Kunden vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Bei Verletzung dieser Verpflichtung ist der Kunde verpflichtet, Let’s Walk daraus resultierende Schäden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizuhalten und freizustellen
Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Kunde sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Eine Abholung oder Rückbringung ohne Anwesenheit einer verfügungsberechtigten Person erfolgt auf Gefahr des Kunden.
4. Haftung
Der Kunde bleibt zu jeder Zeit, einschließlich den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs, der Eigentümer/ Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Der Kunde verpflichtet sich, Let’s Walk insoweit von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizuhalten und freizustellen.
Dem Kunden ist bekannt, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde (gilt nicht für Einzel-Dogwalking) bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den in der Betreuung befindlichen oder anderen Hunden und deren Verletzungsfolgen. Insoweit wird jegliche Haftung von Let’s Walk ausgeschlossen.
Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt. Let’s Walk haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Hundes, die während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.). Let’s Walk haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Kunden oder anderen von dem Kunden gewählten Orten für die Abholung oder die Rückbringung, die vom eigenen Hund des Kunden verursacht wurden. Im Falle der Verletzung, des Todes oder des Abhandenkommens des Hundes ist die Haftung von Let’s Walk auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. Ausgenommen davon ist die Haftung für Vorsatz.
5 .Schlüsselübergabe und Versicherung
Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Let’s Walk haftet nicht für Schäden jeglicher Art oder Diebstahl in der Wohnung/Haus des Kunden. Let’s Walk verpflichtet sich, einen etwaigen Schlüsselverlust zu versichern und diesen dem Kunden unverzüglich zu melden.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Übermittlung einer schriftlichen Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Mönchengladbach